Unser Kunde ist ein führendes Unternehmen im Bereich Filtrationstechnologie und beschäftigt rund 650 Mitarbeiter in Deutschland. Die Organisation legt großen Wert auf qualitativ hochwertige Produkte und exzellenten Kundenservice. In der Rolle als Sicherheitsfachkraft mit Zusatzfunktion als Abfallbeauftragter sind Sie ein zentraler Ansprechpartner für die Unternehmensleitung, Führungskräfte und Mitarbeitende in allen Fragen der Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und ergonomischen Arbeitsplatzgestaltung. Zu Ihren täglichen Aufgaben gehört die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen sowie die Mitwirkung bei der Erstellung von Betriebsanweisungen. Sie organisieren und führen Sicherheitsunterweisungen und Schulungen durch und sind verantwortlich für regelmäßige Sicherheitsbegehungen und Inspektionen in den Betriebsbereichen. Zudem analysieren Sie Arbeitsunfälle und leiten geeignete Präventionsmaßnahmen ab. Ihre Expertise ist auch bei der Auswahl und Prüfung persönlicher Schutzausrüstung gefragt. Darüber hinaus unterstützen Sie die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und koordinieren die gesetzeskonforme Entsorgung von Abfällen. Die Kommunikation mit Entsorgungsdienstleistern und Behörden sowie die Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit Abfällen gehören ebenfalls zu Ihren Aufgaben. Sie tragen aktiv zur Optimierung von Abfallvermeidung und Recyclingprozessen bei und unterstützen interne sowie externe Audits und Umweltprüfungen. Das Unternehmen bietet Ihnen ein modernes Arbeitsumfeld mit flexiblen Arbeitszeiten und zahlreichen Weiterbildungsmöglichkeiten.
Sicherheitsfachkraft (m/w/d) mit Zusatzfunktion als Abfallbeauftragter
Beschreibung
Anforderungen
Der ideale Kandidat bringt eine abgeschlossene Ausbildung zum Industrie-Meister, Techniker oder Ingenieur mit. Eine Qualifikation als Sicherheitsfachkraft gemäß § 5 ASiG ist erforderlich, ebenso wie eine Zusatzqualifikation oder die Bereitschaft zur Weiterbildung als Abfallbeauftragter gemäß AbfBeauftrV. Mehrjährige Berufserfahrung im Bereich Arbeitssicherheit und/oder Umweltmanagement ist von Vorteil. Fundierte Kenntnisse der relevanten gesetzlichen Vorschriften, wie dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und dem Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), sind notwendig. Der Bewerber sollte über Kommunikationsstärke, Durchsetzungsvermögen und die Fähigkeit zum eigenverantwortlichen Arbeiten verfügen. Ein sicherer Umgang mit MS Office sowie idealerweise Erfahrung mit EHS-Softwarelösungen wird vorausgesetzt. Sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind erforderlich, Englischkenntnisse sind von Vorteil.